Verwaltungsreformvorschläge Team Stronach Niederösterreich

„Beinahe 30% aller Gemeindeschulden Österreichs befinden sich in Niederösterreich – Schwachstellenanalyse, Handlungserfordernisse und Reformvorschläge“.

„Schulden sind der Maßstab für die Misswirtschaft der Öffentlichen Hand“

Benchmark Analyse best practices
(0.)best practices: Gemeinden des Burgenlandes
(1.)angrenzend an Niederösterreich;
(2.)finanzschwächer als die Gemeinden Niederösterreichs;
(3.)Mitarbeit bzw. Entwicklung des Burgenländischen Gemeindeinformationssystems
Ende der 90iger Jahre als Prüfer des Rechnungshofes
(4.)Gemeindeaufsicht Ressort seit Jahrzehnten unter ÖVP Verwaltung

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Verwaltungs- und Verfassungsreform in Österreich

Leitgedanken

Verwaltungsreformmaßnahmen können nur dann umfassend greifen, wenn sie auf allen Ebenen durchgesetzt werden: Nicht nur bei der Verwaltungsorganisation der Gebietskörperschaften, sondern auch in den Bereichen Gesundheit/Soziales, Spitäler, Pflegeheime, Sozialversicherungsträger, den Transfers/Subventionen sowie auf allen anderen Ebenen wie Schule u.a.m. Um wieder eine höhere Wertschöpfung in einem effizienten und nachhaltigen sozialen Industriestaat zu erhalten, sind Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) erforderlich. Wie die untenstehende Modellrechnung zeigt, sind vier bis fünf Milliarden Euro durch die in der Folge beschriebene Verwaltungsreform, einzusparen, allerdings nicht kurzfristig, sondern in einen Zeitraum von acht bis zehn Jahren. Dazu kommen Einsparungen im Bereich Transfers/Förderungen, Gesundheit/Soziales und Erhöhungen für Bildung/Forschung/Entwicklung. Letztlich sind für eine strukturelle Haushaltskonsolidierung Rationalisierungsmaßnahmen in allen Bereichen erforderlich.

Die Bruttoanlageinvestitionen betragen ungefähr 2% des Bruttoinlandsprodukts (BIP), das sind rund sechs Milliarden Euro. Der obigen Tabelle kann entnommen werden, dass eine strukturelle Haushaltskonsolidierung erst Ende des Jahrzehnts zu erreichen ist. Bis dahin steigt der Schuldenstand zügig weiter. Schuldaufnahmen für langfristige Investitionen sind i.d.R. kein Problem.

Die Staatsschulden Österreichs, des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Sozialversicherungsträger betragen bereits rund 290 Milliarden Euro. Bei einem BIP von rund 316 Milliarden Euro beträgt die Staatsschuld bereits knapp 91% des BIP. Das entspricht einer Staatsschuld, wie man sie in einer Kriegswirtschaft kennt. Die Schulden werden zum Teil in zirka 3.000 vorsteuerabzugsberechtigten „Schuldengesellschaften“ versteckt und über Haftungen und Leasingraten administriert.

Auf Länderebene bestehen alleine in den drei Bundesländern Kärnten, Niederösterreich und Tirol Haftungen (insbesondere für die Landesbanken) im Gesamtausmaß von EUR 42,52 Mrd. Kärnten hat jahrelang die Haftung von 22,6 Mrd. nicht ausgewiesen, Tirol von tatsächlichen 8 Mrd. lediglich 0,2 Mrd. Hinzu kommt die in die Milliarden gehende Spekulationswelle auf Kredit mit Zins- und Währungswetten der untergeordneten Körperschaften. Für die rund 3.000 kommunalen Ausgliederungen haben die Gemeinden die Haftungen übernommen, diese liegen bei zirka 10 Milliarden Euro. Das Risikopotential für den Bund ist bei der gegenständlichen Haushaltsführung nicht wirklich bekannt, es liegt jedenfalls deutlich über EUR 50 Mrd.; hinzu kommen noch die Haftungen des Bundes.

Wie es sich im Fall Kärnten gezeigt hat, ist der Haftungsträger letztlich der Bund, der bereits einen in die Milliarden gehenden Schaden übernommen hat. Die tatsächliche Höhe ist heute noch nicht absehbar. Die bekanntgewordenen Risiken werden mit größter Wahrscheinlichkeit zu weiteren Schäden in Milliardenhöhe führen.

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