Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Schreiben vom 28. April 2016 weist der RH meine Kritik im Landtag am Nichterkennen des Salzburger Finanzskandals durch den RH ausdrücklich zurück. Dies wird mit einer mangelhaften Buchhaltung (VRV) der Öffentlichen Hand begründet:
Dazu meine Gegenäußerung:
Der RH liefert sehr wertvolle Arbeit für die Bevölkerung, das betone ich immer wieder. Aber Sie können nicht ernsthaft abstreiten, dass im Salzburger Spekulationsskandal alle Prüforgane aus folgenden Grund versagt haben:
(1.)Die Salzbuger LReg benötigte für die Besorgung der Spekulationsmillionen die Bundesfinanzierungsagentur. Diese finanziert sich am Kapitalmarkt. Weitgehend unbekannt ist, dass der Rechnungshofpräsident jede Schuldurkunde gegenzeichnen muss. Ein Kontrollversagen liegt nicht nur bei der Gebarung des Landes Salzburg sondern zumindest auch beim Finanzministerium vor.
(2.)Ein jeder fachkundiger Prüfer der Finanzwirtschaft der Öffentlichen Hand nach VRV schaut sich (zwingend) als erste Prüfungshandlung den täglich durchzuführenden Tagesabschluss, die Abstimmung der Kassensummen mit den Gebarungssummen an. Bereits hier hätten die ungewöhnlich hohen Bewegungen auffallen müssen. Laut Presse wurden in einem Jahr bis zu 9 Milliarden Wertpapierumsätze getätigt – die ja bekanntlich über ein Konto laufen mussten!
(3.)Am meisten „gemogelt“ wird bei der Finanzwirtschaft der Öffentlichen Hand nach VRV bei der Durchlaufenden Gebarung und bei der Handelsbilanz bei der Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens. Ich kenne in 29 Jahren Rechnungshof keine einzige Finanzwirtschafts-prüfung, bei der nicht die Durchlaufende Gebarung überprüft wurde. Auch dort waren in Salzburg die Milliardenumsätze ersichtlich.
(3.)Ausgehend von den Kassa/Bank Bewegungen oder der Durchlaufenden Gebarung landet ein Prüfer (zwingend) bei der Wertpapiergebarung.
(4.)Darüber hinaus kamen die Salzburger Milliarden – wie erwähnt – von der Bundes-finanzierungsagentur, die hat bekanntlich eine Vermögensrechnung. Weshalb sind die Salzburger Spekulationsmilliarden nicht dem Finanzministerium bzw. der Bundes-finanzierungsagentur bzw. dem Wirtschaftsprüfer aufgefallen?
Aus Kontrollversagen der Prüforgane und des Finanzministeriums wird VRV neu
Als Konsequenz des Versagens aller Kontrolleinrichtungen zu sagen „Die Buchhaltung ist schuld“ ist zwar kommunikationstechnisch elegant, entbehrt jedoch jeder sachlichen Grundlage. Das nunmehr vom Rechnungshof und Finanzministerium eingeführte System bringt mehr Intransparenz als Transparenz. Damit handelt sich die Öffentliche Hand das unlösbare Bewertungsproblem ein und das um Millionen an Kosten für den Steuerzahler. Das sehen sieben ganz wesentliche Fachautoren Österreichs unter der Leitung von Univ.-Doz. Dr. Friedrich Klug genauso (siehe IKW-Schriftenreihe Nr. 119 – Linz, 2010):„Eine zentrale Forderung des Österreichischen Städtebundes ist die Daseinsvorsorge als Staatsziel, wobei das öffentliche Interesse gegenüber der Gewinnmaximierung eindeutig im Vordergrund steht, ein Konnex zwischen Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmen-verantwortung hergestellt und die Solidarität Vorrang vor dem Wettbewerb haben soll. Wenn nun die Unterziele Effizienz und Rentabilität über das öffentliche Sachziel gestellt werden, kommt es zu einer Zieltransformation in Richtung Privatisierung und steuert der Markt den Staat und ihre demokratisch gewählten Repräsentanten.
Österreich verfügt über ein einheitliches Haushaltswesen auf Basis öffentlichen Rechts, das die zwingende Einführung der Doppik nicht vorsieht. Das Rechnungsziel ist nicht der Gewinn, sondern die Wohlfahrt. Gemeinden sind keine Kaufleute, es besteht daher kein Anlass von der Kameralistik abzugehen. Die Finanzkrise dokumentiert in eindrucksvoller Weise nicht nur das Versagen, sondern auch eine Mitschuld des auf der Doppik beruhenden Rechnungswesens. Die „modernen“ Modelle sind von verwaltungsfremden Interessen geprägt und führen zu einer irreversiblen und kostenintensiven Abhängigkeit von privaten Anbietern.“
Sehr geehrter Herr Präsident, wie Sie sehen, repräsentiere ich keine Einzelmeinung, im Gegenteil, obige Autoren Geiseln das neue Buchhaltungssystem u. a. als Geschäftemacherei – das ist wohl die härteste Kritik.
Selbstverständlich werde ich die Gegendarstellung des RH demnächst dem Plenum des Landtages zur Kenntnis bringen.
Mit besten Grüßen und alles Gute für Ihren weiteren Lebensweg
gez.: W. Laki