Wassergebühren, Kanalgebühren, Müllgebühren, ORF Gebühren (GIS) – die rechtswidrige Abzocke!

Wassergebühren, Kanalgebühren: Gebührenunterschied für gleiche Leistung bis zum 5-Fachen

Wohnkostentreiber Wassergebühren, Kanalgebühren, Müllgebühren, ORF Gebühren: Dazu der Rechnungshof (TB Salzburg 2013/10): „Bludenz, Eisenstadt, Knittelfeld, Mistelbach und Stockerau verwendeten Überschüsse aus dem Abwasserhaushalt nicht für abwasserspezifische Angelegenheiten, sondern führten sie dem allgemeinen Haushalt zu. Dies widersprach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes und entsprach im Ergebnis der Erhebung von Steuern ohne entsprechende Rechtsgrundlage.“„Der RH sah die bis zum 5-Fachen reichenden Unterschied bei den jährlichen Kanalgebühren äußerst kritisch“

Wien: Verfassungswidrige Verrechnung von 390 Mill. in 3 Jahren

Rechnungshof: „Die Stadt Wien führte in den Jahren 2005 bis 2007 erzielten Überschüsse aus den Gebührenhaushalten Kanal, Wasser und Abfall in der Höhe von rd. 390 Mill. EUR nicht zweckgebundenen Rücklagen für künftige Investitionen zu, sondern verwendete sie für den allgemeinen Haushalt. Für die festgelegten Abwasser-, Wasser- und Müllgebühren lagen keine schlüssigen Kostenkalkulationen vor.

Kurier dazu: „Es ist völlig unverständlich, dass die Wassergebühren um satte 33 Prozent und die Gebühr für Müll und Abwasser um 6 Prozent angehoben werden.“

Ursachen für diese exorbitante Gebühren-Entwicklung – Finanznot / Verschuldung

Am Beispiel NÖ sind die Gründe klar erkennbar. Die Kommunalschulden Niederösterreichs betragen rund EUR 7 Mrd. Dies ist gut ein Drittel der gesamten Kommunalschulden Österreichs. Davon ist ca. die Hälfte in Schuldengesellschafen geparkt. Die Finanzkraft für Investitionen ist daher in hohem Maße eingeschränkt.   In ca. 40 % der Gemeinden (233) müssen bereits die Beamtengehälter und laufende Ausgabe über Kreditschulden finanziert werden.

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Geschäftemacher entziehen Gemeindevermögen der demokratischen Kontrolle

Der Rechnungshof nennt Tulln als Musterbeispiel für diesen „Sündenfall“

Geschäftemacher haben nicht nur in Tulln, sondern österreichweit das beste Gemeindevermögen in juristische Personen (GmbH’s, KG’s uam) ausgegliedert um möglichst „unkontrolliert“ mit Öffentlichem Vermögen wirtschaften zu können. Die Sinnhaftigkeit dieser „Aktion“ beurteilt der Rechnungshof im Hinblick auf das Volksvermögen vernichtend. Beispielsweise zählt dieser im Bericht zur Stadtgemeinde Tulln nachfolgende Schwachstellen auf:

(1.)Kreditaufnahmen ohne Genehmigung der Gemeindeaufsicht;

(2.)Liegenschaftstransaktionen ohne Genehmigung des Gemeinderates;

(3.)Keine Kenntnis der Öffentlichkeit über die Geschäfte der GmbH;

(4.)Entscheidungs- und Kontrollkompetenzen dem Gemeinderat entzogen;

(5.)kein getreues Bild der finanziellen Lage der Stadtgemeinde Tulln;

(6.)Unterlaufen des Stabilitätspaktes;

(7.)Intransparenz bei Schulden und Eventualverbindlichkeiten;

(8.)Höhere Zinsen;

(9.)“Hoheitliches Handeln“ in privatrechtlicher Gesellschaft – Gesellschaft zahlte das 4fache des Verkehrswertes für Grundstücksankäufe;

(10.)Höhere Verwaltungskosten.

Bemerkenswert ist die Verteidigungslinie des Bürgermeisters zu diesem volkswirtschaftlich schädlichem Ausgliederungswahl – Tulln hat bereits 7 Gesellschaften: „Dies geschehe auf Empfehlung des Landes und des Gemeindebundes“.

Intransparenz ist die Basis für Misswirtschaft und Korruption. LAbg Dr. W. Laki fordert daher die sofortige Wiedereingliederung dieses „Wildwuchses“ in die öffentlichen Haushalte um den demokratisch gewählten Organen wieder die Entscheidungshoheit über das Öffentliche Vermögen zu überantworten.

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Mit 15 Milliarden ist und bleibt Niederösterreich der Schuldenkaiser

Niederösterreich Verschuldung pro Kopf 9.375 Euro

Im jüngsten Rohbericht vergleicht der Rechnungshof die Schulden der Länderhaushalte. Dabei übersieht dieser, dass die Länderhaushalte wie kommunizierende Gefäße funktionieren. Beispielsweise verschieben die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg in besonders hohem Maße die Schulden vom Landeshaushalt zu den Gemeinden. Diese wiederum lagern diese in Gemeinde-Schuldengesellschaften aus. Betrachtet man das Gesamtbild dieser Schuldenorgie wird einem für unsere Kinder und Enkelkinder Angst und Bange.

Gemeinde Schuldengesellschaften

Hat schon Niederösterreich beachtliche 3,5 Milliarden in Gemeinde-Schuldengesellschaften gelagert, wird diese Quote von Vorarlberg mit 1,3 Milliarden sogar noch übertroffen. Das Burgenland hat hingegen kaum 30 Millionen und Kärnten kaum 80 Millionen in Gemeinde-Schuldengesellschaften ausgelagert. Dieser Vergleich zeigt, wie unterschiedlich in den Bundesländern die kommunizierenden Gefäße funktionieren.

Schuldenkaiser Nummer 1 ist Niederösterreich

Für einen aussagefähigen Prokopfvergleich sind daher nicht nur die Schulden der Landeshaushalte sondern auch die der Gemeinden und deren Schuldengesellschaften zu berücksichtigen. Die Landesschulden in NÖ betragen laut Rechnungshof rund 8 Mrd, die der NÖ Gemeinden liegen bei rund 3,5 Mrd und dazu kommen noch rund 3,5 Mrd in den Schuldengesellschaften. Ohne Berücksichtigung der rund 12 Milliarden Haftungen ergibt das rund 15 Milliarden Schulden für die Niederösterreicher.

15 Milliarden Schulden bei rund 1,6 Millionen Einwohner ergibt  eine Kopfquote von 9.375 Euro

Wie LAbg W. betonte, haben wir inzwischen Staatsschulden wie in einer Kriegswirtschaft, dieser fordert daher die unverzüglich Änderung dieser unfinanzierbar werdenden Staatsform, ein Ende der „Pseudoföderalismus“. Diese an Intransparenz nicht zu überbietende Verwaltung leistet sich in Niederösterreich rund 1.000 und in Österreich rund 10.000 Budgets mit Schuldenhoheit. Dänemark hat nach einem fast Staatsbankrott alle Zwischenebenen herausgenommen und beschränkt sich nur mehr auf zwei Ebenen, nämlich Bund und Gemeinden.

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