3. Piste – Der Vorstand VIA hat nur nach Aktienrecht zu handeln

Vorstände müssen sich von unternehmerischen, nicht von sachfremden Entscheidungen leiten lassen

„Nach Ansicht von Wirtschaftsanwälten ist der Bau der dritten Piste am Flughafen Wien Schwechat (VIA) zum jetzigen (!) Zeitpunkt mit den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes nicht vereinbar“. Das sagt heute der Landtagsabgeordnete des Team Stronach für NÖ, Dr. Walter Laki, und er erinnert in diesem Zusammenhang an den Gesetzesauftrag:

1. Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Über vertrauliche Angaben haben sie Stillschweigen zu bewahren.

1a. Ein Vorstandsmitglied handelt jedenfalls im Einklang mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, wenn er sich bei einer unternehmerischen Entscheidung nicht von sachfremden Interessen leiten lässt und auf der Grundlage angemessener Information annehmen darf, zum Wohle der Gesellschaft zu handeln.

2. Vorstandsmitglieder, die ihre Obliegenheiten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Sie können sich von der Schadenersatzpflicht durch den Gegenbeweis befreien, daß sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet haben.

„Eines ist jedenfalls klar: „sachfremde Entscheidungen“ sind mit dem Aktienrecht unvereinbar. Die „unternehmerische Entscheidung“ wird man sich jedenfalls – im Falle eines Baues einer dritten Piste zum jetzigen Zeitpunkt – sehr genau anschauen müssen“, warnt Laki bezüglich des Baues einer dritten Piste am Flughafen Wen-Schwechat.

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