Jetzt die Gesetzesflut eindämmen -Landesverwaltungsgerichte nur ein 1. Schritt

Für Verwaltungsbehörden sollen konkrete Ziele formuliert werden anstelle von haarspalterischen Regelungen

Das vom nö. Landtag am 23. Mai einstimmig beschlossene Landesverwaltungsgerichtsgesetz sieht Ing. Mag. Dr. Walter Laki, Klubobmann des Team Stronach, als ersten Schritt in die richtige Richtung. “Damit die ungebremste Normenflut gestoppt wird und die Verwaltung besser arbeiten kann, bedarf es dringend einer Verwaltungsreform”, fordert Laki weitere Schritte ein.

Tatsächlich bleibt aufgrund der Gesetzesflut in der öffentlichen Verwaltung ein Großteil der Prozesse unerledigt, schließt sich Laki der Kritik des Rechnungshofs punkto Vollzugsdefizite an: “Der Rechnungshof hat nach Querschnittsprüfungen in mehreren Bundesländern festgestellt, dass der Vollzugsgrad sehr gering ist.” Ungeachtet des Gesetzesauftrages werde laut Fachbeamten beispielsweise im Wasserrecht mehr als ein Drittel der Anlagen gar nicht in die Bewilligungspflicht einbezogen. Vom verbleibenden Rest würden mehr als ein Viertel der Anlagen konsenslos betrieben und mehr als die Hälfte entsprächen nicht dem Stand der Technik. “Gemessen am Gesetzesauftrag kommt es letztlich nur bei weniger als einem Viertel der Fälle zu einem ordnungsgemäßen Vollzug, führt Laki aus. -Verwaltung und Politik müssten diese Vollzugsdefizite dringend durch grundlegende Reformen beheben, bloße Rationalisierungen reichen nicht.

Einen Angelpunkt nimmt dabei das in Artikel 18 der österreichischen Bundesverfassung formulierte Legalitätsprinzip ein, erklärt KO Laki: Justiz und Verwaltung sind an die Gesetze gebunden. In der Zweiten Republik kam es sowohl für die Verwaltung als auch für den Bürger zu einer unüberschaubaren Normenflut von teilweise haarspalterischen Vorschriften, die nur noch einige wenige Experten durchschauen, kritisiert Laki.

Der Österreich-Konvent zur Staats- und Verfassungsreform stellte an der Gesetzgebungspraxis einhellig fest, dass die Gesetze zu sehr an Einzelfällen orientiert werden und daher zu viele Detailregelungen enthalten. Wesentlich läge dies an den Interessensvertretungen, die ihren Standpunkt präzise im Gesetz verankert wissen wollen. KO Laki vertritt den Vorschlag des damaligen Vorsitzenden des Österreich-Konvents, Dr. Franz Fiedler, der eine Modifizierung des Legalitätsprinzips anregte. Demnach sollten Verwaltungsbehörden anstelle bindender Regelungen klare Ziele als Vorgabe erhalten.

“Die notwendigen Reformvorschläge liegen bereits auf dem Tisch, man muss diese nur umsetzen. Das Team Stronach wird sich dafür einsetzen, dass diese notwendigen Erneuerungsschritte zum Wohle der Bürger gemacht werden, schließt Laki.

Landtagsklub Team Stronach für Niederösterreich (FRANK): Landtagsabgeordnete Dr. Walter Laki, Dr. Gabrielle Von Gimborn, Landhausplatz 1 Haus 1, 3109 St. Pölten;

 Nationalratsklub Team Stronach: Nationalratsabgeordnete Ing. Waltraud Dietrich, Rouven Ertlschweiger MSc, Christoph Hagen, Dr. Marcus Franz, Ing. Robert Lugar, Dr. Jessi Lintl, Leo Steinbichler, Martina Schenk, Dr. Georg Vetter, Ulla weigersdorfer, Mag. Gerald Zelina

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15a-Vertrag zur Finanzgebarung ist “Bankenprovisionsgesetz”

Nur Beschränkung auf Geldgeschäfte der Risikoklasse 1 bewirkt echtes Spekulationsverbot

St. Pölten (OTS) – Kein gutes Haar lässt Dr. Walter Laki, Klubobmann des nö. Landtagsklubs Team Stronach, an der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern mit der eine sogenannte risikoaverse Finanzgebarung für den Staat geregelt werden soll: “Das Team Stronach ist für eine Fortsetzung der Finanzspekulation nicht zu haben.” Der vorliegende Bund-Länder-Gemeinden-Vertrag biete keinen Schutz vor weiteren Totalverlusten aus Bankgeschäften mit öffentlichen Geldern für den österreichischen Steuerzahler, zumal insb. die Risikoklassen 4 und 5 nicht ausgeschlossen sind.

Nachdem in Folge katastrophaler Spekulationsverluste wie in Salzburg und anderen Gebietskörperschaften die Bundesregierung, die Landeshauptleute und die Vertretung der Gemeinden einen Vertrag ohne wirksames Spekulationsverbot ausgehandelt haben, soll dieser nun auch im nö. Landtag abgesegnet werden. – “Ohne uns”, kündigt Laki an, der von den papierenen Sanktionsregeln keine Änderung an der schon bisher verantwortungslosen Finanzgebarung der Republik Österreich erwartet.

“Wir wollen ein Verbot aller Finanzgeschäfte durch Gebietskörperschaften jenseits der Risikoklasse 1″, fordert der Klubobmann eine auf kurzfristige Geldgeschäfte, Pfandbriefe und europäische Geldmarktgeschäfte beschränkte Gebarung durch die öffentliche Hand. Stattdessen erlaubt die 15a-Vereinbarung weiterhin hochspekulative Geschäfte der Risikoklasse 5 an welchen Banken höchste Provisionen kassieren, kritisiert Laki. Und weiter: “Die Vereinbarung ist nichts anderes als ein ‘Bankenprovisionsgesetz’.”

Der Landtagsklub Team Stronach werde in der Aktuellen Stunde des nö. Landtags am 23. Mai genauestens aufzeigen, welche Schlupflöcher für verantwortungslose Schuldenmacherei Bund, Länder und Gemeinden mit dieser 15a-Verainbarung ermöglichen, kündigt Klubobmann Laki an. – Und Lösungsvorschläge, wie diese geschlossen werden können.

Landtagsklub Team Stronach für Niederösterreich (FRANK): Landtagsabgeordnete Dr. Walter Laki, Dr. Gabrielle Von Gimborn, Landhausplatz 1 Haus 1, 3109 St. Pölten;

 Nationalratsklub Team Stronach: Nationalratsabgeordnete Ing. Waltraud Dietrich, Rouven Ertlschweiger MSc, Christoph Hagen, Dr. Marcus Franz, Ing. Robert Lugar, Dr. Jessi Lintl, Leo Steinbichler, Martina Schenk, Dr. Georg Vetter, Ulla weigersdorfer, Mag. Gerald Zelina

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