Landtagsrede Dr. Walter Laki – Donnerstag, den 3. Oktober 2013 – 02

Sitzungsbericht 02

6. Sitzung der Tagung 2013/14 der XVIII. Gesetzgebungsperiode

des Landtages von Niederösterreich

Donnerstag, den 3. Oktober 2013

Abg. Dr. Laki (FRANK): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete!

Wer kann denn wirklich gegen Transparenz sein? Transparenz auf allen Ebenen. Nur, geht das wirklich in unserer Republik nicht? Und zwar das geht deshalb nicht, weil die öffentlichen Körper­schaften, wenn man davon ausgeht, 2.400 Ge­meinden, Länder dazu, Bund dazu, kommt man auf 2.500. Wir haben aber in Österreich 5.000 Budgets. 2.500 Blackboxes, Schuldengesellschaften, Aus­gliederungen von Personal und, und, und. Dort kann keiner hineinschauen, dort ist keiner transpa­rent. Das beste Gemeindevermögen ist in solchen Gesellschaften verwaltet. Was wollen wir mit unse­rem „Transparenzgesetzerl“? Dort steht ja wirklich drinnen, was nicht wirklich essenziell ist.

Ich glaube, man muss auf der ganzen Ebene Transparenz schaffen und man muss beginnen mit der Wiedereingliederung der Schuldengesellschaf­ten in die Haushalte, mit der Wiedereingliederung des Personals und, und, und. Und man muss end­lich damit aufhören, auf Gemeindeebene …, die Gemeinden auszuhungern, dass die zu solchen Maßnahmen greifen sollten.

Neben dieser Transparenzstellungnahme möchte ich ganz kurz zu einer Anfrage Stellung nehmen, die ich an Herrn Landeshauptmann-Stell­vertreter Sobotka gestellt habe bezüglich der Offenlegung der Spekulationen. Da habe ich zu den Gemeinden eine Antwort bekommen, die in höchs­tem Maße unbefriedigend ist. Weil es einfach recht­lich nicht gedeckt ist. Er schreibt mir, da weder eine Anzeige- noch Genehmigungspflicht für derartige Maßnahmen besteht, kann nur im Rahmen von Gebarungseinschauen ermittelt werden, ob Ge­meinden derartige Geschäfte abgeschlossen und wie sich Finanzgeschäfte entwickelt haben.

Das ist rechtlich unhaltbar und falsch! Denn in der NÖ Gemeindeordnung steht, § 70 Vermögens­nachweis: „Das gesamte unbewegliche und beweg­liche Vermögen der Gemeinde, ihre Rechte und Verpflichtungen sowie ihre Beteiligungen sind in einem Vermögensnachweis laufend zu erfassen und zu bewerten.“ Das heißt, dem Rechnungsab­schluss und dem Voranschlag ist jedes Jahr eine Bewertung anzufügen und der Rechnungsab­schluss und Voranschlag ist bei der Gemeindeauf­sicht zu deponieren. Also derartige Auskünfte an die Opposition, ich glaube, das ist einfach nicht in Ordnung.

Zu dem gesamten Themenbereich der Ge­meindeordnung, ich möchte nicht noch mehr darauf näher eingehen, weil es ohnedies formuliert ist, möchte ich einen Resolutionsantrag einbringen (liest:)

„Resolutionsantrag

des Abgeordneten Dr. Walter Laki gemäß § 60 LGO 2001 zu den Verhandlungsgegenständen, Ltg.-99/G-12 und Ltg.-100/St-8, betreffend Ände­rung NÖ Gemeindeordnung 1973 und Änderung NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz.

Seit der Jahrtausendwende wurden auf kom­munaler Ebene tausende „Schuldengesellschaften“ errichtet, um die ‚Maastricht-Ziele‘ zu erreichen und gegenüber Eurostat (Europäisches Statistisches Zentralamt) bessere Leistungsdaten ausweisen zu können.

Darüber hinaus ist es offensichtlich im Rahmen einer Sonderkonstruktion gelungen, für nicht um­satzsteuerpflichtige Leistungen der Gemeinden die Zusage für eine Vorsteuerabzugsberechtigung zu erhalten. Damit reduzierten sich (vordergründig) die Investitionskosten im kommunalen Bereich um 20%. Tatsächlich wird durch die Umsatzsteuer der eigene Finanzausgleichstopf der Gemeinden ge­kürzt. Mit dem Slogan ‚fünf Investitionen, vier be­zahlen‘ wurde ein erfolgreiches Geschäftsmodell geschaffen. 70% der rund österreichweiten 3.000 Ausgliederungen waren nunmehr steuermotiviert. Das Geschäftsmodell florierte derart gut, dass mittlerweile das wertvollste Vermögen der Gemein­den österreichweit von zum Teil nicht gewählten Gemeindeorganen und Beratern verwaltet wird.

Die Ausgliederungsmaßnahmen reichen im Hinblick auf den steigenden Reformdruck anhand der Defizite nicht mehr aus, weshalb die Funktio­näre der öffentlichen Hand in das Spekulationsge­schäft eingestiegen sind. Es wurde Volksvermögen verleast, auf Kredit spekuliert und wurden Wetten auf die Entwicklung von Währungen und Zinsen abgeschlossen.

Der Gefertigte stellt daher folgenden Antrag:

Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Novelle der gemeindeorganisationsrechtlichen Bestimmungen entsprechend den nachstehenden Voraussetzungen auszuarbeiten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen:

Die Flucht aus dem öffentlichen Haushalt ist zu beenden und es sind alle Ausgliederungen, Schul­dengesellschaften, Personalgesellschaften sowie Fonds und sonstige Konstruktionen, die dem Haus­haltsgrundsatz der Einheit und Vollständigkeit nach dem Bruttoprinzip widersprechen, offen zu legen. In der Folge sind diese ausgegliederten Unterneh­mungen nach Möglichkeit in den Haushalt wieder einzugliedern und ist diese unnötige und kostenin­tensive Verwaltungsebene wieder abzuschaffen.

2. Darüber hinaus wird die Landesregierung ausgefordert, ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß § 70 in Verbindung mit den §§ 86 Abs.1 und 89 NÖ Gemeindeordnung 1973 nachzukommen. Aufgrund dieser Bestimmungen sind das gesamte unbeweg­liche und bewegliche Vermögen der Gemeinde, ihre Rechte und Verpflichtungen sowie ihre Beteili­gungen in einen Vermögensnachweis laufend zu erfassen und zu bewerten und hat die Landesregie­rung als Aufsichtsbehörde die Verpflichtung, auf die Einhaltung dieser Gemeindeaufgabe zu achten. Nach der geltenden Rechtslage ist es daher unbe­stritten, dass somit auch die Erfassung und Be­wertung aller Finanzprodukte und Wertpapiere der Gemeinden nach geltendem Recht offen zu legen sind. Es wird daher ersucht, eine Aufstellung aller derartiger Depots von Wertpapieren und Derivaten zum Stichtag 31.12.2012 dem Landtag zu übermit­teln. Diese Information müsste schon derzeit in der Gemeindeaufsicht aufliegen.“

Dankeschön! (Beifall bei FRANK.)

 

Share on FacebookShare on Google+Tweet about this on TwitterShare on LinkedInEmail this to someone