Abschaffung des Proporz in NÖ nur erster, kleiner Schritt

Stärkung der Kontrolle, Verkleinerung der Landesregierung und Wahl des BH aus Reihe der Bürgermeister sind weitere Maßnahmen

“Das derzeitige Organisationssystem der Länder ist die Zerflederung in tausende Organisationseinheiten, verbunden mit Finanzen im Blindflug”, stellt heute der Landtagsabgeordnete des Team Stronach für NÖ, Dr. Walter Laki, fest. Deshalb fordert er seit längerem, und wie die Grünen erstmals diese Woche, umfassende Reformen in Niederösterreich.

So verlangt Laki die Abschaffung des Proporzes in Niederösterreich, eine Stärkung der Kontrolle, insbesondere der Gemeinden unter 10.000 Einwohner, sowie die Verkleinerung der Landesregierung: “Auf Bundesebene haben wir 14 Minister für mehr als 8 Millionen Einwohner, in NÖ 9 Regierungsmitglieder für eine Wohnbevölkerung von rund 1,6 Millionen! Das kann sachlich niemand erklären. Da geht’s nur um die Verteilung von Posten und Pfründen.”

Laki zeigt auf, wie die Staatsverwaltung derzeit aussieht:

(1.)EU – Grundsatzgesetzgebung
(2.)Zentralstaatsverwaltung – Umsetzung in Innerstaatliches Recht (3.)Länderverwaltung – kaum legistische Kompetenzen – mittelbare Bundesverwaltung
(4.)Gemeinden – Kern der Daseinsvorsorge
(5.)3.000 handelsrechtlich organisierte Schuldengesellschaften in NÖ rd. 350

In Niederösterreich bestehen rund 1.000 Öffentliche Budgets, Land Gemeinden und deren Schuldengesellschaften. Laki: “Die Misswirtschaft ist bereits unerträglich, wir haben Schulden wie in einer Kriegswirtschaft. Dänemark hat, ebenfalls nach einer massiven Fehlentwicklung, die Staatsverwaltung auf den Zentralstaat und die Gemeinden reduziert. Dieser Weg steht uns noch bevor.”

Als längerfristige Entwicklung sieht Laki folgende Schritte: “Nachdem die Länder de facto keine legistischen Aufgaben mehr haben, ist es vernünftig die verbleibenden Verwaltungsaufgaben näher zum Bürger zu bringen. Laki: “Es bietet sich an, die Bezirkshauptmänner aus den Reihen der Bürgermeistern wählen zu lassen und deren übergreifende Kompetenzen wie etwa Raumordnung in den Bezirkshauptmannschaften quasi als Bezirksgemeinde zu platzieren. In der Landesverwaltung verbleiben nur repräsentative Aufgaben. Die Landeslegistik ist dann gänzlich entbehrlich.”

Nach Wiedereingliederung der Schuldengesellschaften wird die Staatsverwaltung wieder übersichtlicher und dem verfassungsmäßigen demokratischen Prinzip wieder entsprochen.

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