Finanzhoheit der Gemeinden in die Finanzverfassung

Bund soll Geld direkt an die Nö Gemeinden auszahlen

Die meisten Leistungen zur Daseinsvorsorge wie Wasser, Abwasser, Müllentsorgung, Straßen, Güterwege, Beleuchtung, Soziales, werden in den Gemeinden erbracht. Dennoch ist deren Finanzausstattung nicht in der Finanzverfassung verankert. Die sogenannte Gemeindeautonomie in der Bundesverfassung ist daher eine leere Hülse. Diesen Umstand kritisiert heute der Landtagsabgeordnete des Team Stronach für NÖ, Dr. Walter Laki, in Hinblick auf den diese Woche stattfindenden Gemeindetag.

Laki pflichtet in dem Zusammenhang SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder bei, der sich jüngst ebenfalls für eine komplette Neuaufstellung des Finanzausgleichssystems stark gemacht hatte, ebenso wie für eine Stärkung der Städte und Gemeinden gegenüber den Ländern. Einer von der ÖVP forcierten Teilsteuerautonomie für die Länder erteilte Schieder im APA-Interview eine klare Absage. Laki pflichtet dem zu.

Gemeinden müssen ohne Umweg über die Länder zu ihrem Geld kommen

Als “Oberlehrer der Gemeinden” Ländersteuern anzudenken ist ein völlig falsches Konzept, meint Laki. Dann beherrschen die Landeskaiser über Bedarfszuweisung das “Glück ihrer Gemeinden gänzlich”. Es ist nicht einsichtig, dass die Gemeinden, die die Hauptlast zur Daseinsvorsorge tragen nicht unmittelbar, sondern über den Umweg über die Länder ihr Geld bekommen.

Im Wesentlichen, so Laki gibt es für die Zukunft zwei Finanzierungsmodelle:

1. Wenn ausschließlich der Bund die Steuern einhebt und verteilt, gehört parallel dazu den untergeordneten Körperschaften die Schuldenhoheit, also die Möglichkeit Schulen zu machen, entzogen. Nur dadurch ist eine Schuldenbremse möglich. Das Prinzip “Koste was es wolle es wird eh vom Steuerzahler gedeckt” kann nur so eingebremst werden.

2. Es wird den Gemeinden eine Teilsteuerautonomie übertragen. Dazu bedarf es aber größerer Einheiten, wie beispielsweise eine “Bezirksgemeinde”. Insbesondere in Ballungsgebieten ist die Einzelgemeinde nicht mehr imstande Kernkompetenzen der Daseinsvorsorge wie Wasser, Kanal, Müll, Raumplanung, Verkehr etc. alleine zu bewältigen. Hier könnte es Sinn machen, die Kraft für regionale Großprojekte regional zu bündeln und regional Steuern einzuheben.

Laki fordert abschließend:” Vertragspartner für Finanzausgleichsverhandlungen mit dem Bund sollten nur jene Körperschaften sein, die unmittelbar die jeweiligen Aufgaben erfüllen und die Leistungen erbringen. Daher ist es unerlässlich die Gemeinden als eigenständige vollwertige Verhandlungspartner in die Finanzverfassung aufzunehmen. Damit wären die Gemeinden dann auch nicht mehr Bittsteller bei den Landeshauptleuten und ein wesentlicher Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung wäre auch gegeben!”

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