Konkursfall St. Pölten – Herr LH Pröll wie lange schauen Sie noch tatenlos zu?

Nach Handelsrecht ist in der Landeshauptstadt der Tatbestand der Konkursverschleppung gegeben!

Wie bekannt geworden ist, hat der Gemeindevorstand bzw. der Bürgermeister von Sankt Pölten, Mag. Matthias Stadler, über 200 Derivativgeschäfte abgeschlossen, erklärt heute der Landtagsabgeordnete des Team Stronach für NÖ, der ehemalige Rechnungshofbeamte Dr. Walter Laki. Darüber hinaus ist auch bekannt geworden, so Laki, dass bei einem einzigen SWAP ein Risikopotential von 400 Millionen Euro besteht. Die Gemeindeaufsicht hat überdies festgestellt, dass der Bürgermeister bei diesen Geschäften seine Kompetenz um das 650fache überschritten hat.

Wie Laki mit Hinweis auf das Handelsrecht weiter ausführt, darf sich ein Unternehmer nicht reicher machen als er ist (Handelsbilanz). Ungewisse Verbindlichkeiten sind handelsrechtlich demnach zu verbuchen. Laki: “Bei korrektem Vorgehen erhöht sich demnach der Verlust der Landeshauptstadt um 400 Millionen Euro. Das ist mehr als das doppelte des Jahresbudgets von Sankt Pölten. Jeder Vorstandsvorsitzende in der Privatwirtschaft wäre demnach bereits entlassen und wegen Konkursverschleppung vor dem Kadi. Was passiert im Fall von Sankt Pölten? Nichts! Herr LH Pröll wie lange schauen Sie noch tatenlos zu?”

Das Land NÖ ist zum Handeln verpflichtet

Laki: “Aufgrund geltenden Rechts ist das Land NÖ in einem solchen Fall verpflichtet zu handeln, weil

1. die Gefahr der dauernden Schmälerung des Gemeindevermögens besteht;

2. eine übermäßige Verschuldung zu erwarten ist;

3. der Abschluss der Geschäfte zT rechtlich nicht gedeckt war;

4. eine ordnungsgemäße Sanierung durch die Verursacher nicht zu erwarten ist.”

St. Pölten betraut Investmentbank um 80.000 Euro auch mit dem Riskmanagement

Die Aufsichtsbehörde ist verpflichtet, so verweist Laki auf geltendes Recht, will sie keine Sorgfaltspflichtverletzung begehen, unverzüglich den Gemeindevorstand von Sankt Pölten durch einen Regierungskommissär zu ersetzen. “Es ist den Steuerzahlern nicht zuzumuten, von Organen, die von solchen Geschäften offensichtlich nichts verstehen, eine ordnungsgemäße Sanierung des Schadens zu verlangen. Wie unfähig dieses System ist, zeigt u.a. die Tatsache, dass der Gemeindevorstand jene Investmentbank, mit der sie einen SWAP abgeschlossen hat, auch mit dem Riskmanagement betraut hat. Dafür hat die Investmentbank (ohne Leistung?) zusätzlich 80.000 Euro verrechnet”, rechnet Laki vor.

 

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