Bereits jetzt führt der Rechnungshof ein tagesaktuelles Schuldenbuch
Wie der Landtagsabgeordnete des TS ausführte, hat der Steuerzahler das Recht seine Verpflichtungen tagesaktuell zu kennen. Er fordert daher die tagesaktuelle Offenlegung aller Schulden auf der Homepage des Rechnungshofes.
Bereits heute ist der Rechnungshofpräsident gesetzlich verpflichtet die Schuldurkunden des Bundes gegenzuzeichnen. Die Bundesländer finanzieren sich in der Zwischenzeit weitgehend über die Bundesfinanzierungsagentur. Über den Großteil der Bundesländerschulden müsste der Rechnungshof daher bereits jetzt einen Überblick haben. Da die Milliardengeldbeschaffung der Salzburger Spekulationen über die Bundesfinanzierungsagentur gelaufen sind, hätte dies von den Organen eigentlich rechtzeitig erkannt werden müssen. Auch hier liegt offensichtlich ein „Multiorganversagen“ vor. Da der Rechnungshof auch ein Organ der Landtage ist, wäre es notwendig auch die nicht über die Bundesfinanzierungsagentur laufenden Geldbeschaffungen diesen zu melden. Darüber hinaus wären natürlich auch alle Verpflichtungen aller Öffentlichen Körperschaften und Unternehmungen die den Steuerzahler treffen können zu melden und zu veröffentlichen, auch Haftungen. Eine ähnliche Regelung gibt es – wie erwähnt – bereits jetzt im Rechnungshofgesetz: „Wenn bei der Aufnahme von Finanzschulden keine Urkunden ausgestellt werden, hat der Rechnungshof die Eintragung dieser Schulden in die dafür vorgesehenen Bücher ständig zu überwachen“. Man müsste nur diese Regelung inhaltlich erweitern und auf alle öffentlichen Verpflichtungen ausdehnen. Im Hinblick darauf, dass die Öffentlichen Haushalte Österreichs bereits jetzt Schulden wie in einer Kriegswirtschaft aufweisen, ist ein derartiger Schritt unerlässlich. |