Mandatsverlust für Dealer mit Öffentlichen Vermögen

“Gute Gauner” kassierten alleine bei Cross Border Leasing Geschäften über 1 Milliarde Euro Provisionen

Anlässlich der heutigen Landtagssitzung wartet Landtagsabgeordneter Dr. Walter Laki mit einem bemerkenswerten Vorschlag auf. Er schlägt die Aberkennung des passiven Wahlrechts vor. Konkret verlangt Laki, das

1. das Strafrecht um den Tatbestand “Beihilfe zur Provisionsgenerierung mit Öffentliches Vermögen” erweitert und

2. Eine Internetplattform in der zwingend Provisionen über 100.000 Euro zu veröffentlichen sind.

Wird gegen den Tatbestand der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit verstoßen, ist der genannte Tatbestand erfüllt. Je nach Schwere der Tat, sind sämtlichen Mitgliedern des verantwortlichen Kollegialorgans zur Verantwortung zu ziehen und das passive Wahlrecht auf Zeit oder lebenslang aberkannt.

Bei “Guten Gaunern” greift das derzeitige Strafrecht nicht

Seit Jahren wird mit Öffentlichen Gütern spekuliert, erinnert Laki. Da erleidet die öffentliche Hand oftmals großen Schaden, wirklich gut aussteigen tun dabei nur jene, die die Milliardenprovisionen bei diesen Geschäften abkassieren. Diese “Guten Gauner”, wie Laki sie nennt, sind Kenner der Rechtsmaterie und schmieden daher Konstruktionen, um das Strafrecht in die Leere gehen zu lassen. So finden sie als Geschäftspartner stets Politiker, die als Kollegialorgan nicht haften. Die Rechtsbegriffe “Dolus Eventualis, Vorsatz und Grobe Fahrlässigkeit” reicht daher nicht aus, um diesen “Guten Gaunern” – damit sind beide Vertragsparteien gemeint – das Handwerk zu legen. Laki erklärt wie dieses System der Generierung von Provisionen und dem möglichen Rücklauf von Teilen der selben funktioniert: “Ob Cross Border Leasing (CBL), Derivate, Zins- und Währungsswaps, Vermögensspekulationen, Sonderfinanzierungen wie PPP und ähnliches sind in der Regel extrem komplex, volatil und mit unkalkulierbarem Risiko behaftet. Nur eines ist immer kalkulierbar, es geht immer um die Generierung von hohen Provisionen für Dritte bei gleichzeitiger Vollhaftung der Öffentlichen Hand. Im Ergebnis handelt kommt der Sachverhalt immer in die Nähe von vorsätzlicher Veruntreuung von Volksvermögen.”

Das erklärt Laki am Beispiel des Cross Border Leasings: “Einem jeden Buchhalter ist klar, dass es nicht zulässig sein kann, eine einzige Investition in zwei Bilanzen zu führen und zweimal den Steuervorteil über Abschreibungen in Anspruch zu nehmen und zweimal dem Fiskus zu verrechnen. Aber die “Guten Gauner” machen genau das bei CBL. Dabei verdienen sie Milliarden an Provisionen.”

Österreich: Cross Border Leasing Vertragswert über 20 Milliarden

Wie Laki aufzeigt, sind zahlreiche Länder und Gemeinde bei diesem dubiosen Ringelspiel dabei: Wiener Linien, Innsbrucker Kommunalbetriebe, Verbund, ÖBB, Telekom, Austro Controll, Telekom, Mobilkom, BEWAG, BEGAS, Linz AG, Energie AG OÖ. Der Vertragswert liegt bei über 20 Milliarden. Die ÖBB ist mit über 30 Verträgen Spitze, gefolgt von der Stadt Wien. Bahnlinien samt Züge, Stromnetze, Kraftwerke, Gasnetze, Kläranlagen und Wasserwerke, Fernwärmeanlagen-und Netze, Flugsicherungsanlagen, Telekomanlagen etc wurden diesen Ringelspiel ohne Wertzuwachs unterworfen.

CBL: US Behörden wurden von Ö Behörden über Vertragslaufzeit “belogen”

Laki: “Den US- und Inlandsbehörden wird ein Vertrag von über 100 Jahren, aber den hiesigen Inlandsbehörden zwischen 25 und 30 Jahre vorgelegt. Die US Steuerbehörden werden deshalb “belogen” damit diese das Geschäft wie US Eigentum behandelt und das gesamte Investment gewinnmindern verrechnet wird. Diese, durch Täuschung der US Behörden, entstandene Steuergutschrift wird zwischen den Vertragspartnern geteilt. Je nach Steuertarif sollte damit rd. 25% bis 50% Steuerersparnis entstehen. Der österreichische “Verkäufer” erzielt dabei in der Regel rund 5% Provision, die Berater generieren ebenfalls rund 5% von 20 Milliarden.” Ob es dabei Rückflüsse zu den Auftraggebern gegeben hat, wäre zu klären und eigentlich, so Laki, die Aufgabe von U-Ausschüssen der Landtage und des Parlaments. Weshalb machen österreichische Mandatsträger und Funktionäre derart “dubiose” Geschäfte?

Riesiger Schaden durch Zusammenbruch des Ringelspiels

Laki: “Was jeder halbwegs Fachkundige erahnen konnte, ist dann auch eingetreten. Im American Jobs Creation Act of 2004 wurde diesem dubiosem Treiben ein Ende gesetzt und zwar auch für bestehende Verträge. Der Finanzcrash 2008 hat das seine dazu getan, zumal einige involvierte Banken Konkurs anmelden mussten. Bekannt ist das die Linz AG und die ÖBB zweistellige Millionenbeträge nachschießen mussten. Die gleichen “Guten Gauner”, die seinerzeit den Einstieg in diese fragwürdigen Geschäfte beworben haben, arrangieren jetzt – für gutes Geld – den Ausstieg.”

Es fehlt die Selbstreinigungskraft der Demokratie

Lakis Resümee: “Eine Demokratie kann nur langfristig bestehen, wenn obligatorisch eine Selbstreinigungskraft gegeben ist, die imstande ist Fehlentwicklungen zu korrigieren. Unsere Demokratie ist es derzeit nicht. Wir haben Schulden wie in Kriegszeiten, eine unerträgliche Steuerlast, massiv sinkende Nettoeinkommen der Bevölkerung, kein Geld für die Schaffung von Arbeitsplätzen und daher die höchste Arbeitslosigkeit seit 60 Jahren. Für diese Situation mitverantwortlich sind die “Guten Gauner”. Eliminieren wir sie durch

1. die Einführung eines Untersuchungsausschusses als Minderheitenrecht und

2. durch die Einführung des Straftatbestandes “Beihilfe zur Provisionsgenerierung mit Öffentlichem Vermögen”. Damit wir die “Guten Gauner” in die Wüste schicken können. Zum Wohle unserer Kinder und Enkelkinder.

“Gute Gauner” kassierten alleine bei Cross Border Leasing Geschäften über 1 Milliarde Euro Provisionen

St. Pölten (OTS) – Anlässlich der heutigen Landtagssitzung wartet Landtagsabgeordneter Dr. Walter Laki mit einem bemerkenswerten Vorschlag auf. Er schlägt die Aberkennung des passiven Wahlrechts vor. Konkret verlangt Laki, das

1. das Strafrecht um den Tatbestand “Beihilfe zur Provisionsgenerierung mit Öffentliches Vermögen” erweitert und

2. Eine Internetplattform in der zwingend Provisionen über 100.000 Euro zu veröffentlichen sind.

Wird gegen den Tatbestand der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit verstoßen, ist der genannte Tatbestand erfüllt. Je nach Schwere der Tat, sind sämtlichen Mitgliedern des verantwortlichen Kollegialorgans zur Verantwortung zu ziehen und das passive Wahlrecht auf Zeit oder lebenslang aberkannt.

Bei “Guten Gaunern” greift das derzeitige Strafrecht nicht

Seit Jahren wird mit Öffentlichen Gütern spekuliert, erinnert Laki. Da erleidet die öffentliche Hand oftmals großen Schaden, wirklich gut aussteigen tun dabei nur jene, die die Milliardenprovisionen bei diesen Geschäften abkassieren. Diese “Guten Gauner”, wie Laki sie nennt, sind Kenner der Rechtsmaterie und schmieden daher Konstruktionen, um das Strafrecht in die Leere gehen zu lassen. So finden sie als Geschäftspartner stets Politiker, die als Kollegialorgan nicht haften. Die Rechtsbegriffe “Dolus Eventualis, Vorsatz und Grobe Fahrlässigkeit” reicht daher nicht aus, um diesen “Guten Gaunern” – damit sind beide Vertragsparteien gemeint – das Handwerk zu legen. Laki erklärt wie dieses System der Generierung von Provisionen und dem möglichen Rücklauf von Teilen der selben funktioniert: “Ob Cross Border Leasing (CBL), Derivate, Zins- und Währungsswaps, Vermögensspekulationen, Sonderfinanzierungen wie PPP und ähnliches sind in der Regel extrem komplex, volatil und mit unkalkulierbarem Risiko behaftet. Nur eines ist immer kalkulierbar, es geht immer um die Generierung von hohen Provisionen für Dritte bei gleichzeitiger Vollhaftung der Öffentlichen Hand. Im Ergebnis handelt kommt der Sachverhalt immer in die Nähe von vorsätzlicher Veruntreuung von Volksvermögen.”

Das erklärt Laki am Beispiel des Cross Border Leasings: “Einem jeden Buchhalter ist klar, dass es nicht zulässig sein kann, eine einzige Investition in zwei Bilanzen zu führen und zweimal den Steuervorteil über Abschreibungen in Anspruch zu nehmen und zweimal dem Fiskus zu verrechnen. Aber die “Guten Gauner” machen genau das bei CBL. Dabei verdienen sie Milliarden an Provisionen.”

Österreich: Cross Border Leasing Vertragswert über 20 Milliarden

Wie Laki aufzeigt, sind zahlreiche Länder und Gemeinde bei diesem dubiosen Ringelspiel dabei: Wiener Linien, Innsbrucker Kommunalbetriebe, Verbund, ÖBB, Telekom, Austro Controll, Telekom, Mobilkom, BEWAG, BEGAS, Linz AG, Energie AG OÖ. Der Vertragswert liegt bei über 20 Milliarden. Die ÖBB ist mit über 30 Verträgen Spitze, gefolgt von der Stadt Wien. Bahnlinien samt Züge, Stromnetze, Kraftwerke, Gasnetze, Kläranlagen und Wasserwerke, Fernwärmeanlagen-und Netze, Flugsicherungsanlagen, Telekomanlagen etc wurden diesen Ringelspiel ohne Wertzuwachs unterworfen.

CBL: US Behörden wurden von Ö Behörden über Vertragslaufzeit “belogen”

Laki: “Den US- und Inlandsbehörden wird ein Vertrag von über 100 Jahren, aber den hiesigen Inlandsbehörden zwischen 25 und 30 Jahre vorgelegt. Die US Steuerbehörden werden deshalb “belogen” damit diese das Geschäft wie US Eigentum behandelt und das gesamte Investment gewinnmindern verrechnet wird. Diese, durch Täuschung der US Behörden, entstandene Steuergutschrift wird zwischen den Vertragspartnern geteilt. Je nach Steuertarif sollte damit rd. 25% bis 50% Steuerersparnis entstehen. Der österreichische “Verkäufer” erzielt dabei in der Regel rund 5% Provision, die Berater generieren ebenfalls rund 5% von 20 Milliarden.” Ob es dabei Rückflüsse zu den Auftraggebern gegeben hat, wäre zu klären und eigentlich, so Laki, die Aufgabe von U-Ausschüssen der Landtage und des Parlaments. Weshalb machen österreichische Mandatsträger und Funktionäre derart “dubiose” Geschäfte?

Riesiger Schaden durch Zusammenbruch des Ringelspiels

Laki: “Was jeder halbwegs Fachkundige erahnen konnte, ist dann auch eingetreten. Im American Jobs Creation Act of 2004 wurde diesem dubiosem Treiben ein Ende gesetzt und zwar auch für bestehende Verträge. Der Finanzcrash 2008 hat das seine dazu getan, zumal einige involvierte Banken Konkurs anmelden mussten. Bekannt ist das die Linz AG und die ÖBB zweistellige Millionenbeträge nachschießen mussten. Die gleichen “Guten Gauner”, die seinerzeit den Einstieg in diese fragwürdigen Geschäfte beworben haben, arrangieren jetzt – für gutes Geld – den Ausstieg.”

Es fehlt die Selbstreinigungskraft der Demokratie

Lakis Resümee: “Eine Demokratie kann nur langfristig bestehen, wenn obligatorisch eine Selbstreinigungskraft gegeben ist, die imstande ist Fehlentwicklungen zu korrigieren. Unsere Demokratie ist es derzeit nicht. Wir haben Schulden wie in Kriegszeiten, eine unerträgliche Steuerlast, massiv sinkende Nettoeinkommen der Bevölkerung, kein Geld für die Schaffung von Arbeitsplätzen und daher die höchste Arbeitslosigkeit seit 60 Jahren. Für diese Situation mitverantwortlich sind die “Guten Gauner”. Eliminieren wir sie durch

1. die Einführung eines Untersuchungsausschusses als Minderheitenrecht und

2. durch die Einführung des Straftatbestandes “Beihilfe zur Provisionsgenerierung mit Öffentlichem Vermögen”. Damit wir die “Guten Gauner” in die Wüste schicken können. Zum Wohle unserer Kinder und Enkelkinder.

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