Niederösterreich hebt bereits “gesetzwidrig” Steuern ein

Nachteile für Wirtschaftsstandort und hohe Wohnungskosten durch verfassungswidrige Gebühren

Wie der Landtagsabgeordnete des Team Stronach für NÖ, Dr. Walter Laki, berichtet, steigen in Niederösterreich die Gebühren in letzter Zeit derart massiv, dass sich die Standortqualität dramatisch verschlechtert. Auch in Wien gibt es dieses Problem, dort klagt bereits die Wirtschaftskammer, wie das Wirtschaftsblatt am 5. Februar berichtete, über die enorm gestiegenen Gebühren und Abgaben. Ähnlich verhält es sich in NÖ: Wie der Rechnungshof berichtet, betragen die Kanalgebühren für eine 80 m2 Wohnung bspw. in Eisenstadt EUR 97, in Stockerau EUR 275 (+183) und in Mistelbach EUR 354 (+265).

Rechnungshof: In NÖ werden Steuern ohne Rechtsgrundlage eingehoben

Zu diesen Zahlen stellt der Rechnungshof fest: “Dies widerspricht der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes und entsprach im Ergebnis der Einhebung einer Steuer ohne entsprechende Rechtsgrundlage.”

Laki: “Diese gesetzeswidrige Fehlentwicklung schädigt nicht nur den Wirtschaftsstandort Niederösterreich, sondern treibt auch die Wohnungskosten massiv nach oben. Laut einer Erhebung der Arbeiterkammer sind für den Wohnaufwand bereits 40 Prozent des Einkommens zur Verfügung zu stellen. Die Betriebskosten, die im Wesentlichen aus den Gebühren bestehen, betragen davon rund 30 Prozent. Das heißt 12 Prozent des Einkommens gehen für Gebühren auf. Bei einem Gebührenniveau, wie es zum Vergleich Eisenstadt aufweist, würden sich die Niederösterreicher demnach 8 Prozent des Einkommens ersparen.”

Im Burgenland werden Gemeinden besser gemanagt als in NÖ

Dieses “Raubrittertum” erklärt sich, so Laki, zum Teil aus der schlechten finanziellen Lage der Niederösterreichischen Gemeinden, die zu einem erheblichen Teil auf schlechtes Management, insbesondere durch die Aufsichtsbehörde des Landes zurück zu führen ist. Obwohl wesentlich finanzschwächer werden die burgenländischen Gemeinden wesentlich besser gemanagt: Das Schuldenwachstum der NÖ Gemeinden war in den letzten 15 Jahren um rd. 4 Milliarden Euro höher, verglichen mit dem Schuldenwachstum der burgenländischen Gemeinden.

Im Hinblick auf die aufgezeigte Fehlentwicklung fordert Labg. Dr. Laki

1. die sofortige Reorganisation des Gemeindemanagements, und

2. die Erstellung einer landesweiten Gebührenübersicht und

3. die Beendigung des verfassungswidrigen Zustandes.

Landtagsklub Team Stronach für Niederösterreich (FRANK): Landtagsabgeordnete Dr. Walter Laki, Dr. Gabrielle Von Gimborn, Landhausplatz 1 Haus 1, 3109 St. Pölten;

 Nationalratsklub Team Stronach: Nationalratsabgeordnete Ing. Waltraud Dietrich, Rouven Ertlschweiger MSc, Christoph Hagen, Dr. Marcus Franz, Ing. Robert Lugar, Dr. Jessi Lintl, Leo Steinbichler, Martina Schenk, Dr. Georg Vetter, Ulla weigersdorfer, Mag. Gerald Zelina

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Stronach/Laki fordert Untersuchungsausschuss betreffend NOE Gemeindeaufsicht

Sind Mistelbach und Stockerau nur die Spitze vom Eisberg?

Wie der Landtagsabgeordnete des Team Stronach für NÖ, Dr. Walter Laki, heute zum Bericht des Rechnungshofes über die Finanzlage der Gemeinden dazu ergänzend ausführte, beginnen die Sünden der Politik der vergangenen Jahre in zunehmendem Maße aufzubrechen. Es geht auf Dauer nicht, so der ehemalige Beamte des Rechnungshofes, den Wohlstand über Pump zu finanzieren und die Schulden in Schuldengesellschaften zu verstecken. Derer haben wir in Niederösterreich rund 300, warnt Laki.

Der Rechnungshof hat im Rahmen seiner neuen Kompetenz nunmehr auch zwei Gemeinden in Niederösterreich – Mistelbach und Stockerau -überprüft. Das Ergebnis ist erschreckend – wie Abgeordneter Dr. Laki kritisiert: “Wo hat da die Gemeindeaufsicht unter LHstv Mag. Sobotka bisher hingeschaut?”

Der Rechnungshof weist in seinem Bericht beispielsweise darauf hin, dass

(1.)die Gemeinde Mistelbach seit Jahren das “normale Leben” wie Personal, Verwaltung, Zinsen etc. mit Krediten finanziert;

(2.)Im Bereich der Abwasserbeseitigung werden bereits 68 Prozent der ordentlichen Einnahmen für den Schuldendienst aufgewendet;

(3.)Trotz eines Schuldenstandes von nahezu 50 Mio. Euro gab es kein taugliches Konsolidierungskonzept;

(4.)Darüber hinaus ist die Gemeinde in Spekulationsgeschäfte verwickelt! 2,29 Mio. wurden bereits im Rahmen einer Schieflage als Abschlagszahlung an die Vertragsbank überwiesen;

(5.)Die Verschuldung war doppelt so hoch wie bei vergleichbaren Gemeinden;

(6.)Bezüglich Stockerau wird im RH Bericht ausgeführt, dass keine Mittel für Investitionen und Schuldentilgung erwirtschaftet werde. Der Schuldenstand wuchs daher kontinuierlich;

(7.)Stockerau versuchte durch Ausgliederungen die Schulden zu verstecken. Wohnhäuser Kindergärten, Schulen udgl. wurden in eine Immobiliengesellschaft ausgelagert. Der Kaufpreis um rd. 52,4 Mio. Euro wurde durch ein Darlehen finanziert, für das die Gemeinde haftet;

(8.)Neben den Finanzschulden bestanden noch offene Leasingverpflichtungen in Höhe von 25,25 Mio. Euro;

(9.)Kassenverbindlichkeiten in Höhe von 8,46 Mio. Euro;

(10.)Der Jahresabschluss der KIG wies per 31. Dezember 2011 langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 54,59 Mio. Euro aus;

(11.)Der Gebührenhaushalt Abwasser wies im Zeitraum 2008 bis 2011 im ordentlichen Haushalt Überschüsse von insgesamt rd. 2,5 Mio. Euro auf. Diese wurden jeweils entnommen und für Zwecke außerhalb des Gebührenhaushalts verwendet, was der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs widersprach. Eine Erneuerungsrücklage wurde nicht gebildet.

Laki hat bereits Anfrage an Sobotka gestellt – Beantwortung wird mit Spannung erwartet

Laki fordert daher: ” Es ist unerlässlich einen Untersuchungsausschuss über die Tätigkeit der Gemeindeaufsicht unter LHStv. Sobotka einzuberufen. Ausgegliederte Schulden und nicht offen gelegte Spekulationen bilden ein Mix von unübersehbaren Risiken für die Bevölkerung, dem Souverän und Steuerzahler. Diese Risiken können einen massiven Wohlstandsverlust der Bevölkerung bringen. Letztlich haftet bekanntlich der Steuerzahler für alle Fehlleistungen der Politik und Verwaltung. Transparenz auf allen Ebenen ist das Gebot der Stunde!”

Laki erinnert daran, dass er diesbezüglich auch eine Anfrage an den zuständigen LHStv.Sobotka gestellt hat (http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/02/218/218 .htm): “Der Beantwortung sehe ich jetzt mit großer Spannung entgegen!”

Landtagsklub Team Stronach für Niederösterreich (FRANK): Landtagsabgeordnete Dr. Walter Laki, Dr. Gabrielle Von Gimborn, Landhausplatz 1 Haus 1, 3109 St. Pölten;

 Nationalratsklub Team Stronach: Nationalratsabgeordnete Ing. Waltraud Dietrich, Rouven Ertlschweiger MSc, Christoph Hagen, Dr. Marcus Franz, Ing. Robert Lugar, Dr. Jessi Lintl, Leo Steinbichler, Martina Schenk, Dr. Georg Vetter, Ulla weigersdorfer, Mag. Gerald Zelina

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Jetzt die Gesetzesflut eindämmen -Landesverwaltungsgerichte nur ein 1. Schritt

Für Verwaltungsbehörden sollen konkrete Ziele formuliert werden anstelle von haarspalterischen Regelungen

Das vom nö. Landtag am 23. Mai einstimmig beschlossene Landesverwaltungsgerichtsgesetz sieht Ing. Mag. Dr. Walter Laki, Klubobmann des Team Stronach, als ersten Schritt in die richtige Richtung. “Damit die ungebremste Normenflut gestoppt wird und die Verwaltung besser arbeiten kann, bedarf es dringend einer Verwaltungsreform”, fordert Laki weitere Schritte ein.

Tatsächlich bleibt aufgrund der Gesetzesflut in der öffentlichen Verwaltung ein Großteil der Prozesse unerledigt, schließt sich Laki der Kritik des Rechnungshofs punkto Vollzugsdefizite an: “Der Rechnungshof hat nach Querschnittsprüfungen in mehreren Bundesländern festgestellt, dass der Vollzugsgrad sehr gering ist.” Ungeachtet des Gesetzesauftrages werde laut Fachbeamten beispielsweise im Wasserrecht mehr als ein Drittel der Anlagen gar nicht in die Bewilligungspflicht einbezogen. Vom verbleibenden Rest würden mehr als ein Viertel der Anlagen konsenslos betrieben und mehr als die Hälfte entsprächen nicht dem Stand der Technik. “Gemessen am Gesetzesauftrag kommt es letztlich nur bei weniger als einem Viertel der Fälle zu einem ordnungsgemäßen Vollzug, führt Laki aus. -Verwaltung und Politik müssten diese Vollzugsdefizite dringend durch grundlegende Reformen beheben, bloße Rationalisierungen reichen nicht.

Einen Angelpunkt nimmt dabei das in Artikel 18 der österreichischen Bundesverfassung formulierte Legalitätsprinzip ein, erklärt KO Laki: Justiz und Verwaltung sind an die Gesetze gebunden. In der Zweiten Republik kam es sowohl für die Verwaltung als auch für den Bürger zu einer unüberschaubaren Normenflut von teilweise haarspalterischen Vorschriften, die nur noch einige wenige Experten durchschauen, kritisiert Laki.

Der Österreich-Konvent zur Staats- und Verfassungsreform stellte an der Gesetzgebungspraxis einhellig fest, dass die Gesetze zu sehr an Einzelfällen orientiert werden und daher zu viele Detailregelungen enthalten. Wesentlich läge dies an den Interessensvertretungen, die ihren Standpunkt präzise im Gesetz verankert wissen wollen. KO Laki vertritt den Vorschlag des damaligen Vorsitzenden des Österreich-Konvents, Dr. Franz Fiedler, der eine Modifizierung des Legalitätsprinzips anregte. Demnach sollten Verwaltungsbehörden anstelle bindender Regelungen klare Ziele als Vorgabe erhalten.

“Die notwendigen Reformvorschläge liegen bereits auf dem Tisch, man muss diese nur umsetzen. Das Team Stronach wird sich dafür einsetzen, dass diese notwendigen Erneuerungsschritte zum Wohle der Bürger gemacht werden, schließt Laki.

Landtagsklub Team Stronach für Niederösterreich (FRANK): Landtagsabgeordnete Dr. Walter Laki, Dr. Gabrielle Von Gimborn, Landhausplatz 1 Haus 1, 3109 St. Pölten;

 Nationalratsklub Team Stronach: Nationalratsabgeordnete Ing. Waltraud Dietrich, Rouven Ertlschweiger MSc, Christoph Hagen, Dr. Marcus Franz, Ing. Robert Lugar, Dr. Jessi Lintl, Leo Steinbichler, Martina Schenk, Dr. Georg Vetter, Ulla weigersdorfer, Mag. Gerald Zelina

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Seit 25 Jahren werden über Wasser- und Kanalgebühren ungerechtfertigt Milliardenbeträge eingehoben

SPÖ und ÖVP sind für hohe Wohnungskosten mitverantwortlich

Mieter, Wohnungs- und Hausbesitzer zahlen seit 25 Jahren Milliardenbeträge zu viel an Wasser- Abwasser und Müllgebühren. Für das Team Stronach fordert dessen designierter Klubobmann im NÖ Landtag, MR Dr. Walter Laki, die sofortige Senkung dieser für die Wohnungskosten entscheidenden Gebühren auf eine Kostendeckung. “Mit dieser Maßnahme wäre eine entscheidende Entlastung für Familien, Pensionisten und Gewerbetreibende gegeben. Wir fordern SPÖ und ÖVP dazu auf, der Bevölkerung die zu viel kassierten Milliardenbeträge rückzuerstatten, damit die Wohnungskosten für die Bevölkerung wieder tragbar werden”, so Laki.

Zur Vorgeschichte: Laki, der Beamter des Rechnungshofes im Ruhestand ist, beanstandete im Rahmen einer Rechnungshofprüfung, dass über 100 Prozent der Kosten an Wasser-, Müll und Kanalgebühren verrechnet wurden, obwohl gesetzlich nur bis zu 100 Prozent zulässig waren. Daraufhin änderten SPÖ und ÖVP das Gesetz auf 200 Prozent.

Dazu stellte Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer, der dazu ein Gutachten verfasste, fest: “Und das wirkt sich so aus: Schon von 1986 bis 1996 stiegen die allgemeinen Lebenshaltungskosten in Österreich um 30,8 Prozent. Die Gebühren der Gemeinden stiegen im gleichen Zeitraum wie folgt: Müllabfuhr um 103,2 Prozent, Kanalgebühr um 85,7Prozent, Wassergebühr um 70,9 Prozent. Das ist ein Vielfaches der allgemeinen Kostensteigerung! Vor allem Gewerbetreibende werden durch diese Gebührensteigerungen belastet.”

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